Wagner GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich

1. Der Wagner Online-Shop ist eine Internet-Plattform für den Online-Vertrieb von Produkten aus dem Wagner-Lieferprogramm über das Internet im Bereich des B2B-Geschäfts (Business to Business, von/an Unternehmen).

2. Diese Allgemeinen Online-Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung aller im Online-Shop angebotenen Lieferungen und Leistungen sowie für alle unsere rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Kauf- und Werkverträge einschließlich Beratungen. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Allgemeinen Online-Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltslos liefern.

B. Vertragsgegenstand

1. Änderungen der Produktpalette bleiben ausdrücklich vorbehalten. Konstruktions und Formveränderungen an den Liefergegenständen behalten wir uns während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen dadurch nicht grundsätzlich verändert werden und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

2. Sämtliche Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit der Liefergegenstände in unseren Prospekten, Katalogen, der Werbung oder in unserem vor dem Angebot liegenden Schriftverkehr sowie auf VDI-Typenblättern gelten nur annähernd, soweit sie in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen und sonstige Abbildungen.

3. Leistungsangaben beziehen sich auf einen Betrieb bei Lufttemperatur von +20° Celsius, ebenem Betonfußboden und trockenen Einsatzbedingungen. Abweichungen von angegebenen Geschwindigkeiten sind auch bei den vorstehenden Einsatzbedingungen im Bereich üblicher Toleranzen zulässig.

C. Vertragsabschluss, Lieferzeitraum, Teillieferungen, Vertraulichkeit

1. Unsere Angebote im Online-Shop sind freibleibend. Sie gelten ausschließlich für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Das Risiko einer nicht-aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung der Bestellung liegt beim Kunden. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

2. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, e-mail Adresse oder Telefonnummer, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich per e-mail oder auf dem Postweg mitzuteilen.

3. Unterläßt der Kunde diese Benachrichtigung oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so können wir, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer e-mail gewahrt. Wir senden dem Kunden unmittelbar nach der Bestellung eine e-mail mit den Bestellinformationen an die bei der Bestellung vom Käufer angegebene e-mail-Adresse.

4. Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich unter Info@wagner-Haltern.de zu informieren, wenn diese e-mail ihn nicht innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung erreicht hat.

5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen e-mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist.

6. Mit Übersendung der Bestellung erklärt der Kunde sich mit den im Versandhandel üblichen Lieferzeiten für die von ihm bestellten Liefergegenständen und Produktmengen einverstanden. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Kunden beizubringenden Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.

7. Geraten wir mit unseren Lieferungen und Leistungen in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, für den ihm entstandenen Verzögerungsschaden für jede vollendete Woche des Verzugs bis maximal 0,5 % vom Wert desjenigen Teiles, das aufgrund der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann, jedoch insgesamt nicht mehr als 5% des Netto Bestellwertes zu verlangen.

8. Liegt Lieferverzug vor und gewährt uns der Kunde eine angemessen Nachfrist mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, dass er nach dem Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Vorbehaltlich der Regelung in Buchstabe I.2 bestehen weitergehenden Ansprüche des Kunden aus Verzug, insbesondere Schadenersatzansprüche, nicht.

9. Bei Bestellungen mehrerer Liefergegenstände sind wir berechtigt, die einzelnen Teile auch getrennt zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Dabei gilt jede Teillieferung als selbständiges Geschäft.

10. Soweit wir zur Bearbeitung und Durchführung einer Bestellung persönliche Daten erheben und speichern müssen, sichern wir deren streng vertrauliche Behandlung, insbesondere deren Nichtweitergabe an nicht mit der Durchführung der Bestellung befaßte Dritte, zu.
11. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

D. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Wir liefern die bestellten Gegenstände an die in der Bestellung genannte deutsche Adresse. Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer "ab Werk" einschließlich Verpackung. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt; ausgenommen sind die mit einem Frei-Zeichen versehenen Produkte. Rechnungsbeträge sind ohne Skonto Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.

2. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit 8 % p.a. Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, unbeschadet eines ggf. höheren Verzugsschadens sowie sonstiger Ansprüche. Dem Kunden steht es frei, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungs Statt angenommen. Wechsel müssen diskontierfähig sein, etwaige Einziehungs-und Diskontspesen werden dem Kunden belastet.

4. Aktionspreise gelten nur solange der Vorrat reicht.

Aufrechnungs und/oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Ansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ansprüche des Kunden uns gegenüber dürfen nicht abgetreten werden.

1. Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen vor (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der gelieferten Waren im ganzen oder in Teilen an unsere schriftliche Zustimmung gebunden.

2. In jedem Falle der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen seinen Käufer aus der Weiterveräußerung in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde hat uns auf erstes Anfordern unverzüglich alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Kunden um mehr als 20 % des Vorbehaltsgutes, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

3. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, haben wir das Recht, die Vorbehaltsware nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist in Besitz zu nehmen. Befindet sich die Vorbehaltsware im Besitz eines Dritten, ist der Kunde auf erstes Anfordern verpflichtet, uns den Aufenthaltsort der Vorbehaltsware mitzuteilen, und ist damit einverstanden, dass wir die Vorbehaltsware auch in diesem Fall in Besitz nehmen.

4. Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware geltend, nehmen wir sie in Besitz oder pfänden wir sie, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten den Rücktritt ausdrücklich erklärt.

5. Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich schriftlich von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Verfügungen Dritter, die sich gegen Vorbehaltsware richten und überläßt uns Abschriften von Pfändungsverfügungen und Protokollen. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen abzuwenden. Wenn wir Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben, ist uns der Kunde zur Erstattung der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten verpflichtet, wenn der Dritte hierzu nicht in der Lage ist.

6. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen unseres Kunden berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

Für Sachmängel des Liefergegenstandes leisten wir wie folgt Gewähr:

1. Eine Haltbarkeits- oder sonstige Garantie für unsere Liefergegenstände geben wir grundsätzlich nicht. Insofern kommt keiner unserer Beschreibungen, Zusagen oder sonstigen Äußerungen - weder vor noch bei Vertragsabschluß - Garantiecharakter zu.

2. Mängelrügen sind unter Beachtung von § 377 HGB schriftlich an uns zu richten.

3. Alle nachweislich bereits bei Gefahrübergang mit Sachmängeln behafteten Teile des Liefergegenstandes werden nach unserer Wahl entweder unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert. Teile, die von uns im Rahmen dieser Nacherfüllung ausgetauscht werden, gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über. Der Kunde hat uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen.

4. Wir tragen die uns durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten.

5. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, verzichtet er auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben.

6. Im Falle einer Garantie haften wir nur in dem Umfang, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.

7. Vorbehaltlich der Regelungen in Buchstabe I.2. bestehen weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Schadensersatzansprüche, nicht.

8. Die Verjährungsfrist für Sachmängel an neuen Liefergegenständen beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, sind Ansprüche des Kunden bei Sachmängeln an gebrauchten Liefergegenständen ausgeschlossen.

9. Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel und Ersatzteile, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse.

10. Werden vom Kunden oder von Dritten ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

I. Für Rechtsmängel des Liefergegenstandes leisten wir wie folgt Gewähr:

1. Wir sind verpflichtet, den Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu liefern. Für den Fall, dass Dritte berechtigte Ansprüche aus Schutz- oder Urheberrechten gegen den Liefergegenstand oder Teile davon erheben, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten für den betreffenden Liefergegenstand entweder ein Nutzungsrecht erwirken, ihn so ändern, dass das Schutz- oder Urheberrecht nicht verletzt wird, oder den Liefergegenstand (oder die betroffenen Teile davon) austauschen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Vorbehaltlich der Regelungen in Buchstabe I.2 kann der Kunde Ersatz für vergebliche Aufwendungen oder Schadensersatz nicht verlangen.

G. Montage

Soweit im Online-Shop nicht anders angegeben, erfolgt die Anlieferung der bestellten Liefergegenstände in Einzelteilen. Der Zusammenbau erfolgt in diesen Fällen durch unseren Kunden.

H. Haftung

1. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss von uns erteilten Vorschlägen, Hinweisen und Beratungen oder durch andere schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere aufgrund unserer Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen in Buchstaben H. und I. Ziffern 2 bis 4 entsprechend.

2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, sonstige Vermögensschäden oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen), haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in den nachfolgenden Fällen:

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter,
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln bzw. solchen, deren Fehlen wir garantiert haben (in diesem Fall jedoch nur in dem Umfang, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern),
  • bei Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens,
  • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

1. Verletzen wir schuldhaft wesentliche Vertragspflichten und wird hierdurch das Erreichen des Vertragszweckes gefährdet bzw. unmöglich, haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter sowie bei leichter Fahrlässigkeit. In letzterem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

I. Disclaimer

Dieser Online-Katalog (Auftritt), die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir eine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische Änderungen an den Liefergegenständen oder für die anhaltende Lieferfähigkeit sämtlicher Liefergegenstände nicht übernehmen.

J. Betriebsgefahr

Mit der Übergabe eines Flurförderzeuges ist der Kunde Halter und für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen verantwortlich. Er hat auf eigene Kosten für die Einhaltung bestehender Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsakte insbesondere straßenverkehrsrechtliche und steuerliche Bestimmungen einzustehen und diesbezüglich von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Benutzung des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr ist nicht zulässig, es sei denn, das Fahrzeug ist entsprechend der StVZO ausgerüstet und pflichtgemäß versichert.

1. Erfüllungsort ist der Sitz desjenigen Lieferbetriebes, der den Liefergegenstand zur Versendung bereitgestellt oder versandt hat.

2. Der Kunde trägt für den Liefergegenstand die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung von dem Zeitpunkt an, in dem er zum Versand/zur Beförderung ausgeliefert ist (§ 446 Abs. 1 BGB), und zwar unbeschadet etwaiger von uns zu erbringender Leistungspflichten, wie z. B. Montage.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Gelsenkirchen, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde im Inland keinen Gerichtsstand hat.

4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Vertragspartnern zur Anwendung gelangt.